Erster Bericht der Bundesregierung zum Gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Räume

Ländlicher Raum

Die Einrichtung eines Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen hatte die Bundesregierung im Juli 2019 als eine der zwölf prioritären Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ beschlossen. Das Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Räume trat am 1. Januar 2020 in Kraft.

Das Bundeskabinett hat dazu am 13. April 2021 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten ersten Bericht der Bundesregierung zum Gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen verabschiedet.

Der Bericht informiert über die wirtschaftliche Lage der strukturschwachen Regionen, die derzeitigen Rahmenbedingungen der regionalen Entwicklung in Deutschland sowie die Aktivitäten des Bundes zur wirtschaftlichen Stärkung strukturschwacher Regionen. Er soll helfen, die Auswirkungen der Programme auf die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen insgesamt beurteilen zu können. Hierzu wird zunächst ein umfassender Überblick über die mehr als 20 Programme des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen und deren konkrete Aktivitäten gegeben. Die beteiligten Programme bieten besonders günstige Konditionen und damit zusätzliche Anreize für Investitionen, Innovationen und gute Lebensbedingungen.

Im Ausblick wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wirksamkeit der einzelnen regionalpolitischen Fördermaßnahmen erheblich durch das Vorhandensein guter flächendeckender Rahmenbedingungen anderer Politikbereiche (z. B. ein gutes Infrastrukturangebot im Digital-, Verkehrs-, Bildungs- und Wissenschaftsbereich) beeinflusst werde.

21.04.2021